„…Der Bundesrat hat die Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung, die am 1. August in Kraft trifft, unverändert durchgewunken. Darin fehlt weiterhin eine Regelung der Kriterien, nach denen Recycling-Baustoffe ihren Abfall-Status verlieren. Das Baugewerbe reagiert mit Enttäuschung.
Nach 15 Jahren Beratung tritt am 1. August die sogenannte Mantelverordnung in Kraft. Im April hatte das Kabinett dazu die erste Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) beschlossen. Die EBV definiert erstmals bundeseinheitlich und rechtsverbindlich Anforderungen für die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technische Bauwerke. Die in der Novelle vorgesehenen Änderungen beinhalten Klarstellungen für den Vollzug und Aktualisierungen der Verweise auf Regelwerke. Auch umfangreiche Anforderungen an Güteüberwachungsgemeinschaften wurden neu aufgenommen….“
Quelle und Volltext: bi-medien.de