Deutschland: „…„Wir begrüßen den Entwurf für ein Planungssicherstellungsgesetz. Damit soll während der Corona-Pandemie die ordnungsgemäße Durchführung von Planungs- und Genehmigungsverfahren gewährleistet werden.“ Dieses erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverband Deutsches Baugewerbe heute in Berlin
Zur Kompensation der sonst üblichen physischen Beteiligung sollen, soweit es etwa um die Bekanntmachung von Unterlagen geht, diese über das Internet zugänglich gemacht werden. Für Erörterungstermine und mündliche Verhandlungen der Verfahrensbeteiligten sollen zudem Online-Konsultationen eingeführt werden. Damit ein einheitlicher und übersichtlicher Maßnahmenkatalog bereit steht, sieht der Gesetzentwurf vor, statt einzelner Änderungen in einer Vielzahl betroffener Fachgesetze die erforderlichen Maßgaben in einem Planungssicherstellungsgesetz gebündelt werden….“
Quelle und Volltext: zdb.de