VGH Bayern, Beschluss vom 05.08.2024 – 15 ZB 24.443
1. Die Baugenehmigung ist sachbezogen und gilt auch für jeden Rechtsnachfolger des Bauherrn.
2. Die Einstellung eines Geschäftsbetriebs führt nicht automatisch zum Erlöschen der Baugenehmigung.
Quelle und Volltext: ibr-online.de