„…Wenn Eigentümer einen Dachausbau angehen, sind auch gesetzliche Vorgaben zu beachten. Wer einfach loslegt, kann später ein blaues (teures) Wunder erleben, denn manchmal ist für den Ausbau des Dachgeschosses sogar eine Baugenehmigung erforderlich. Ob und wann das der Fall ist, ist je nach Bundesland verschieden. Ein Blick in die Landesbauordnung und ein Gespräch mit dem Bauamt bringen Klarheit.
Freie Wohnungen sind Mangelware, deshalb entschließen sich immer öfter junge Familien, zu den Eltern zu ziehen. Dann steht schnell ein Dachausbau im Raum: Das bislang nur als Abstellraum genutzte Dachgeschoss lässt sich im besten Fall zur abgeschlossenen Wohnung ausbauen und vielleicht sogar von außen separat erschließen. Doch Achtung: Vor der Planung eines Dachausbaus sollte immer erst der Gang zum Bauamt stehen! Denn nicht jedes Dach kann und darf einfach umgebaut werden….“
Quelle und Volltext: energie-fachberater.de