DIN EN ISO/ICE 17024 & DEKRA & Architektenkammer zertifizierte Bausachverständige für Schäden an Gebäuden
mit 25 Jahren Sachverständigenerfahrung
national und international - wir sprechen deutsch und englisch
Baubehörde kann nachträgliche Anforderungen an den Brandschutz stellen!
Rheinland-Pfalz – Zu den Voraussetzungen nachträglicher Anforderungen an den Brandschutz im Treppenraum eines Wohngebäudes.*) (…)