„… Umbauarbeiten älterer Häuser plant oder als Mieter Veränderungen der Altbauwohnung vornehmen möchte, kommt mit dem Thema Asbest in Berührung: Seit gut 30 Jahren im Hausbau verboten, steckt die gesundheitsschädliche Mineralfaser laut der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar- Umwelt (IG BAU) noch immer in 9,4 Mio. Häusern. Asbest kann lebensbedrohliche Schäden hervorrufen und gehört zu den häufigsten Verursachern tödlicher Berufskrankheiten. Den Bedrohungen zum Trotz befindet sich die aktuelle Gefahrstoffverordnung in einem Schwebezustand.
Das wirft Fragen auf: Wer trägt bei Umbauplänen die Verantwortung für die Gesundheit der Handwerker? Sind Hausbesitzer oder Vermieter vor Renovierungsarbeiten rechtlich zu einer Asbesterkundung verpflichtet? Wo lassen sie Tests durchführen?…“
Quelle und Volltext: bauen.com