München: „…Die Verwaltung in Bayern soll bürgerfreundlicher und unbürokratischer werden. Ab dem Jahr 2023 müssen daher alle Verwaltungsleistungen auch digital angeboten werden. Gerade bei der Baugenehmigung bietet die Digitalisierung enormes Potenzial zur Beschleunigung und Vereinfachung.
Das Bauministerium hat daher frühzeitig zusammen mit dem Digitalministerium und ausgewählten Landratsämtern in einem Pilotprojekt den Digitalen Bauantrag erarbeitet – mit Erfolg: Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 2. Februar beschlossen, dass der Digitale Bauantrag am 1. März an den Landratsämtern Ebersberg, Hof, Kronach, Neustadt a.d.Waldnaab und Traunstein in den regulären Betrieb geht….“
Quelle und Volltext: stmb.bayern.de