„…Wenn ein Bauabschnitt vollendet wurde oder spätestens, wenn das Haus fertig ist, ergibt sich eine scheinbar einfache Frage: Hat der Bauträger oder Handwerker geliefert, was im Bauvertrag vereinbart wurde? Genau das wird bei der Bauabnahme festgestellt. Was harmlos klingt, ist für den Bauherrn ein bedeutender juristischer Schritt, der ihn in die Verantwortung nimmt. Deswegen ist bei der Bauabnahme größte Sorgfalt geboten.
Sobald ein Neubau im vereinbarten Zustand ist, folgt die Bauabnahme oder die Hausübergabe. Ein großer Moment, folgt doch im Idealfall die Schlüsselübergabe und der Bauherr kann einziehen. Lediglich bei Ausbauhäusern oder wenn ein Bauherr sämtliche Bauarbeiten als Einzelgewerke an einzelne Unternehmen vergeben hat, sieht es möglicherweise anders aus. Die Bauabnahme markiert aber nicht nur das Ende der Bauphase, sie hat auch weitreichende juristische Folgen.
Deswegen ist es unbedingt empfehlenswert, die Bauabnehme ernst zu nehmen und am besten einen unabhängigen Bausachverständigen zu engagieren, der sie begleitet…“
Quelle und Volltext: bauen.de