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Die Sachverständigengutachten und sonstigen Schriftsätze des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung® werden nach den Qualitätsmaßstäben der DEKRA Deutschland und der international gültigen ISO/ICE 17024-Norm erstellt und sind damit für alle Einsatzzwecke ob im privaten Bereich oder vor Gericht anerkannt. Jedes Gutachten des Hauses wird vom Inhaber, Herrn Gerhard Holzmann, selbst DIN EN ISO/ICE 17024 zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Bauschadenbewertung geprüft (falls nicht selbst geschrieben). Die Gewichtung der DIN EN ISO/ICE 17024 Zertifizierung entspricht der (deutschen und österreichischen) „öffentlichen Bestellung und Vereidigung“. Schriftsätze sind damit auch mit einem Rundstempel versehen (Siehe auch § 36a der Gewerbeordnung).
Mit der sogenannten rechtsgeschäftlichen Bauabnahme nimmt der Auftraggeber die Bauleistung entgegen und gibt die Zustimmung und Billigung für eine in der Hauptsache vertragsgerechte Erfüllung des Werksvertrages. Aus öffentlich rechtlicher Sicht, hier auch „behördliche Abnahme“ genannt, ist die Bauabnahme eine Maßnahme der Bauüberwachung und wird in diesem Zusammenhang auch Bauzustandbesichtigung genannt. Aus privatrechtlicher Sicht wiederum ist die Bauabnahme die Fälligkeitsvoraussetzung für den Schlusszahlungsanspruch (vgl. BGB § 641).
Allgemein gibt es für jede bauhandwerkliche Tätigkeit (bei jedem Werksvertrag) auch eine Abnahme der Leistung, die durch den Auftraggeber, ergo den Bauherrn oder nach Bevollmächtigung durch den Bauherrn durch den planenden und/oder bauleitenden Beauftragten durchgeführt wird.
In Bezug auf die rechtsgeschäftliche Abnahme für den Bauherrn empfiehlt es sich grundsätzlich, bestenfalls noch vor dem eigentlichen Bauabnahmetermin einen neutralen und unabhängigen Sachverständigen einzubeziehen und die abzunehmenden Arbeitsleistungen zu prüfen.
Für solch eine betreute Bauabnahme durch einen Bausachverständigen ist es allerdings unabdingbar, dass der entsprechend beauftragte Baufachmann auch einen umfassenden Wissensstand zur abzunehmenden Leistung besitzt. Dies ist naturgemäß nur dann gewährleistet, wenn der Baugutachter auch die dafür nötige fachliche Ausbildung und Erfahrung besitzt.
Das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® begleitet Bauabnahmen für Neubauten und Altbauten (Sanierungen/Renovierungen) im gesamten Hochbaubereich. Selbstverständlich erstellen wir Ihnen hierzu auch entsprechende Protokolle und/oder Sachverständigengutachten und schätzen die Mängelbeseitigungskosten für mögliche Regressforderungen. Im Bedarfsfall stehen den Klienten des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung® immer auch weitere Fachkräfte zur Seite. Neben diesem verfügen wir auch über Kontakte zu erfahrenen, zugelassenen Fachanwälten, die wir unseren Klienten im Bedarfsfall vermitteln, um mit selbigen gemeinsam berechtigte Mängelbeseitigungsansprüche oder auch Schadensersatz durchzusetzen.
Aufgrund des breiten Erfahrungsschatzes des Bausachverständigen Gerhard Holzmann, der sowohl als Handwerker wie auch als Bauingenieur ausgebildet wurde und tiefgründige Praxiserfahrung über den gesamten Hochbau sammeln konnte, ist der mit entsprechendem Fachwissen abgedeckte Baubereich außergewöhnlich breit gestreut. Dieses umfassende Fachwissen ist auch mit mehreren hundert Aufsätzen in unterschiedlichen gedruckten Fachliteraturen, mitunter im Studienbuch „Natürliche und pflanzliche Baustoffe“, wofür Gerhard Holzmann als Hauptautor und Herausgeber tätig war, oder dem von ihm verfassten und mit nahezu 20.000 erklärten Fachbegriffen starken Baulexikon belegt.
So kann das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® beispielsweise folgende und auch einige weitere Fachbereiche im Zuge einer Bauabnahme überprüfen:
- Putz-, Stuck- und Trockenbauarbeiten
- Fassadenverkleidungen
- Wärmedämmungen
- Estricharbeiten
- Beton-, Betonwerkstein- und Stahlbetonbau
- Holzbau inkl. Fachwerkbau
- Dachbau
- Ausbau und Umbau
- Mauerwerksbau
- Natursteinarbeiten
- Denkmalsanierungen
- Hochbaukonstruktionen im Allgemeinen
- Altbausanierungen
- Parkettarbeiten und sonstige Bodenbelagsarbeiten (Vinyl, Laminat, Fliesen etc.)
- Malerarbeiten
- Naturbau/Naturbaustoffe
- etc.
Für Fachgebiete, die nicht in unseren Wissensbereich fallen, arbeiten wir mit kompetenten Kollegen aus der jeweiligen Branche zusammen.
Die Kosten für eine gutachterliche Tätigkeit in Bezug auf eine Bauabnahme sind grundsätzlich abhängig vom Umfang der aufgefundenen Mängel und der eventuell vorhandenen Schäden, der notwendigen Untersuchungszeiten und Untersuchungsarten (z. B. Messgeräteeinsatz) und der Art des gewünschten Gutachtens, welche wie folgt angeboten werden:
- Stichwortliste als Abnahmeprotokoll ohne Bebilderung
- (meist empfohlen) Begehungsprotokolle mit tabellarischer Auflistung aller gefundenen Baumängel und Bauschäden und Bebilderung der wichtigsten Mangelerscheinungen als Grundlage außergerichtlicher Einigungen bzw. einer Mangelbeseitigungsaufforderung. In der Regel werden in derart Protokollen auch Mangelbeseitigungskosten grob abgeschätzt und eine Empfehlung für eine sinnvolle Ausführunbgsfrist gegeben. Somit ist auch ein Begehungsprotokoll für den Einstieg in eine gerichtliche Auseinandersetzung sehr gut geeignet.
- Ausführliches Baugutachten mit vollständiger Bebilderung und vollumfänglicher Ausführung (Gegenüberstellung von Soll- und Ist-Zustand, Kostenschätzung, Sanierhinweise etc.) für Gerichtsgutachten, Versicherungsgutachten, Schiedsgutachten, Beweissicherungsverfahren o. Ä.
Grundsätzlich sei darzustellen, dass Abnahmebegehungen nicht pauschal über die Größe der Nutz- oder Wohnfläche u. ä. abgerechnet werden können, da der vorgenannte Umfang der nötigen Leistungen nicht bekannt ist. Schlussendlich lässt sich nicht abschätzen welche Mangelhaftigkeit vorliegen bevor man nicht vor Ort die Situationen eingesehen hat oder anders:
„Auch auf vergleichsweise geringen Flächen können in Art und Anzahl umfangreiche Mangelhaftigkeit vorliegen“
Sollten Mangelbeseitigungsaufforderungen von Bauherrenseite nicht zum Erfolg führen, können wir unseren Klienten auch eine Vielzahl von erfahrenen Fachanwälten empfehlen, mit denen wir für gewöhnlich Hand-in-Hand arbeiten, damit Sie die bestellten und Ihnen zustehenden Beschaffenheit letztlich auch erhalten.
Tritt der Sachverständige als schlichtender Bausachverständiger auf, so werden auch Gesprächsprotokolle und/oder Verhandlungsergebnisse protokolliert. Bei allen Tätigkeiten des Bausachverständigen ist zu berücksichtigen, dass das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® grundsätzlich eine neutrale Position einnimmt. Die Unparteilichkeit wird in jedem Gutachten schriftlich bestätigt.
Acceptance of construction work
By using a Construction acceptance, the employer is able to receive the construction work and is able to permit the implementation in accordance with the earlier set contract.
From a public legal point of view, also known as official acceptance, the building acceptance is a sanction of construction supervision. In this case it can also called a construction inspection. From a private point of view the
With the so-called legal transaction construction acceptance, the client accepts the construction work and gives the consent and approval for a mainly contractual fulfillment of the work contract. From a public legal point of view, also called „official acceptance“, the building inspection is a measure of construction supervision and is also referred to as a survey of the construction status in this context. From a private law perspective, in turn, the building inspection is the due date for the final payment claim (see BGB § 641).
In general, there is also an acceptance of the service for each building trade activity (for each work contract), which is carried out by the client, ergo the building owner or, after authorization by the building owner, by the planning and / or construction manager.
With regard to the legal acceptance for the client, it is generally recommended to involve a neutral and independent expert at best before the actual construction acceptance date and to check the work performed.
For such supervised acceptance by a building expert, it is essential that the commissioned construction expert also has extensive knowledge of the work to be carried out. This is only guaranteed if the building surveyor also has the necessary specialist training and experience.
The expert office Holzmann-Bauberatung® accompanies building approvals for new and old buildings (renovation / remediation) in the entire building construction area. Of course, we will also draw up appropriate protocols and / or expert opinions for you and estimate the cost of remedial measures for possible recourse claims. If necessary, the clients of the Holzmann-Bauberatung® expert office are always available to assist other specialists. In addition to this, we also have contacts to experienced, accredited specialist lawyers, whom we can provide to our clients if necessary, in order to enforce claims for defects or compensation for damages that they have justified together.
Due to the broad experience of the construction expert Gerhard Holzmann, who was trained both as a craftsman and as a civil engineer and was able to gain in-depth practical experience across the entire building construction, the expert knowledge in this province is therefore exceptionally wide spread.
This extensive specialist knowledge is also available in several hundred articles in various printed specialist literature, as well as in the study book “ Natürliche und pflanzliche Baustoffe „, for which Gerhard Holzmann worked as the main author and editor. There also is a building lexicon with almost 20,000 technical terms explained.
For example, the Holzmann-Bauberatung® expert office can check the following and also some other specialist areas as part of a building inspection:
- Plastering, stucco and drywall work
- Facade cladding
- Thermal insulation
- Screed work
- Concrete, cast stone and reinforced concrete construction
- timber construction including half-timbered construction
- Roof construction
- Expansion and remodeling
- Masonry construction
- Natural stone work
- Monument restoration
- Building construction in general
- Old building renovations
- Parquet work and other flooring work (vinyl, laminate, tiles, etc.)
- Painting work
- Natural building / natural building materials
- Etc.
For specialist areas that do not fall within our area of knowledge, we work with competent colleagues from the respective branch.
The costs for an expert activity in relation to a building acceptance are fundamentally dependent on the extent of the defects found and any damage that may be present, the necessary examination times and types of examination (e.g. measuring instruments) and the type of expert opinion requested, which are offered as follows:
- Keyword list as acceptance report
- brief report with keyword-like listing of all found construction defects and damage and illustration of the most important deficiency symptoms as the basis for out-of-court settlements or requests for improvement
- detailed construction report with full illustration and full execution (comparison of target and actual condition, cost estimate, remedial advice etc.) for court reports, insurance reports, arbitration reports, evidence preservation procedures or similar.
We also offer our clients a free template for an acceptance report or a free sample letter for requests for rectification of defects, in case that they want to take action themselves.
If the expert acts as a mediating construction expert, minutes of the conversation and / or results of the negotiations are also recorded. In all activities of the construction expert, it must be taken into account that the Holzmann-Bauberatung® expert office generally assumes a neutral position. The impartiality is confirmed in writing in every report.