Brandenburg: Wird ein Heizungsinstallateur lediglich mit der Installation einer von einem Fachingenieur geplanten Wärmepumpenanlage mit Solarunterstützung und Erdwärmespeicherung beauftragt, verletzt er seine Prüfungs- und Hinweispflicht nicht, wenn er Planungsmängel, insbesondere die Unterdimensionierung des Erdwärmespeichers und die zu geringe oder fehlende Rückspeisung der Wärme aus den Solarkollektoren, nicht erkennt und den Auftraggeber dementsprechend nicht darauf hinweist. (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de