„…Spätestens 2060 wird jeder dritte Bewohner in Deutschland über 65 Jahre sein. In einer alternden Gesellschaft ist es entscheidend, Lebensräume so zu gestalten, dass sie für alle zugänglich sind. Auch die Zahl der körperlich eingeschränkten Menschen nimmt stetig zu. Barrierefreiheit ist die zentrale Antwort auf den demografischen Wandel und bedeutet Teilhabe und Selbstständigkeit – vunabhängig von Alter oder körperlichen Einschränkungen.
Unzureichende Anforderungs- und Ausführungskriterien in bestehenden Regelwerken führen dazu, dass Gebäude für manche Menschen unzugänglich oder nur eingeschränkt nutzbar sind. Die Richtlinienreihe VDI 6008 bietet klare Leitlinien, wie die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) Barrieren abbauen und gleichzeitig Komfort und Sicherheit erhöhen kann. Die Richtlinie geht dabei auf die Individualität der Nutzer ein: Neben Rollstuhlfahrern werden auch die Bedürfnisse von Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen sowie älteren Personen berücksichtigt….“
Quelle und Volltext: bausv.online