Nußdorf: „…Auch im zweiten Anlauf gab es zur Voranfrage eines Bauwerbers auf Änderung des Bebauungsplans für ein Grundstück in Sondermoning an der Laimgruber Straße und zum Bau barrierefreier Ferienwohnungen nicht die gewünschte Zustimmung des Gemeinderates. Mit 7:7 Stimmen, was die Ablehnung der Bebauungsplanänderung bedeutet, stimmte das Ratsgremium gegen den Aufstellungsbeschluss.
Die Gemeinderäte stellten dagegen bei 10:4 Stimmen einen sogenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Durchführungsvertrag in Aussicht. Inwieweit damit die beantragte Überschreitung des Baufensters sowie die Nutzung des Erdgeschoßes für drei barrierefreie Ferienwohnungen möglich wird, steht noch nicht fest. Es liegt nun am Antragsteller, ob er eine geänderte Planung vorlegt, die die Vorgaben der Bauleitplanung einhält oder dem Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans verfolgt….“
Quelle und Volltext: berchtesgadener-anzeiger.de