Wenn man über zukunftsweisende Personalpolitik spricht, ist das erste, das man allgemein liest, der Verweis auf die demographische Entwicklung unseres Landes. Die Bevölkerung in Deutschland wird durch den Rückgang der Geburtenrate im Durchschnitt immer älter. Somit wird die Wettbewerbsfähigkeit immer mehr über die Verfügbarkeit ausreichend qualifizierten Personals definiert und nicht mehr ausschließlich über das Preis-Leistungsverhältnis oder innovative Produkte. In der Fachliteratur ist zu lesen, dass das Jahr 1964 für die demographische Entwicklung in unseren Land ein signifikantes war. Hier erreichte die Geburtenrate in Deutschland mit 1.357.304 Lebendgeburten ihren Höhepunkt. Danach sank die Geburtenrate kontinuierlich. Bis zum Jahr 2000 halbierte sich diese dann sogar gegenüber 1964. Im weiteren Verlauf hat sich die Zahl der Geburten in der Tendenz kontinuierlich nach unten entwickelt und im Jahr 2006 einen historischen Tiefstand von 672.724 Geburten erreicht. Danach kam es zwar zu einem leichten Anstieg, der sich jedoch nur minimal vollzogen hat. Dass man sich hieraus resultierend Sorgen um qualifizierte und dennoch bezahlbare Mitarbeiter macht, ist somit durchaus verständlich. Sehr deutlich wird diese Entwicklung natürlich auch im Bau- und Handwerkswesen. Ob Auszubildende, Meister oder Nachwuchsingenieure, es ist nicht leicht, den passenden Mitarbeiter zu finden und findet man dann jemanden, ist dieser natürlich auch nicht bereit für „Wasser und Brot“ an die „Fronten“ zu gehen. Gerade im Bauhandwerk, eine Berufsgruppe bei der man sich auch mal die Hände schmutzig macht, nicht selten zu denen gehört, die in der Winterzeit kaum oder gar kein Geld verdienen, fehlt die Motivation einzusteigen. Hier ist meines Erachtens auch die Lohnpolitik und damit verbunden die allgemeine Preispolitik zu überdenken. Dumpingpreise führen zu geringen Löhnen und genau dies zieht Kompetenz nun mal nicht wirklich an. Kurzum, wer was kann, will am Ende den Cent nicht dreimal umdrehen müssen, er will ein Gehalt mit dem er auch gut leben kann.
Aber die Personalpolitik ist nicht das auf was ich mit diesem Text hinaus will, auch wenn man sich hierüber sicher seitenweise auslassen könnte. Vielmehr ziele ich auf ein Problem ab, das viele mit dem Wandel der demografischen Entwicklung wohl erst mal nicht sehen. Der künftig immer notwenigeren Änderung von Bauweisen. Ältere Menschen sind in ihrer Bewegungsfähigkeit unumstritten eingeschränkt. Die einen mehr, die anderen weniger, aber mit zunehmendem Alter steigt auch das Verlangen und die Nötigkeit nach möglichst umfangreicher Barrierefreiheit. Das heißt wir brauchen mehr Infrastruktur, sprich Wohnraum, öffentliche Räume, etc., die auch für Menschen ohne Probleme nutzbar sind, die vielleicht nicht mehr ohne Gehhilfe oder gar einem Rollstuhl von A nach B kommen.
Aber wie sehen solche Räume und Flächen aus? Was qualifiziert eine Wohnung mit der beschreibenden Bezeichnung „Barrierefrei“.
Eine der vielen Hilfen stellt natürlich auch hier die DIN dar. Der Normenausschuss Bauwesen (kurz NABau) hat mit der DIN 18040 und hier mit dem zweiten Teil dieses Dokuments eine sehr gut verständliche Vorlage gegeben, die das barrierefreie Bauen für Wohnungen und die dazugehörenden Planungsgrundlagen darstellt.
Als ein wesentliches Element für die Infrastruktur des barrierefreien Bauens wird hierin gleich zu Beginn auf die allgemein nötigen Bewegungsflächen hingewiesen. Diese werden zusammengefasst wie folgt angegeben:
Ausreichend groß ist eine Fläche von
- 180 cm Breite und 180 cm Länge für die Begegnung zweier Rollstuhlnutzer;
- 150 cm Breite und 150 cm Länge für die Begegnung eines Rollstuhlnutzers mit einer anderen Person;
- 150 cm Breite und 150 cm Länge für Richtungswechsel und Rangiervorgänge.
- Ausreichend groß ist eine Fläche von
- 120 cm Breite und geringer Länge, wenn eine Richtungsänderung und Begegnung mit einer anderen Person nicht zu erwarten ist, z.B. für Flurabschnitte und Rampenabschnitte;
- 90 cm Breite und geringer Länge, z.B. für Türöffnungen und Durchgänge.
Nach einer grafischen Darstellung zu den Bewegungsflächen wird im Folgenden auf Gehwege und Verkehrsflächen eingegangen. Um es kurz zu halten, um eine gefahrlose Nutzung von Gehwegen und Verkehrsflächen zu erhalten, müssen diese grundsätzlich eine feste und ebene Oberfläche aufweisen. Rollstuhl- und Rollatornutzer müssen sich leicht und erschütterungsarm fortbewegen können. In Bezug auf geneigte Flächen sind Maximalangaben von Quer- und Längsneigungen vorgegeben, die auch von vorgenannten Personengruppen ohne Probleme nutzbar sind.
Gleich als nächster Punkt wird auf Park- und Stellplätze für Personenkraftwagen eingegangen. Ein Punkt, der wohl am häufigsten missachtet wird, denn beispielsweise ein Standardcarport aus dem Baumarkt ist in aller Regel ganz und gar nicht als barrierefrei zu werten. Diese weisen oftmals eine Durchfahrbreite von ungefähr 2,50 m auf und das ist für einen barrierefreien Abstellplatz um einen ganzen Meter zu schmal. Ähnliches bei Garagen. Eine manuell zu öffnende Garage ist nach DIN nicht als barrierefrei zu betrachten, hier muss generell ein Garagentor mit einem Antrieb zum automatischen Öffnen und Schließen vorgesehen sein, wobei auch der Schalter hierzu, sofern nicht funkgesteuert, in einer vordefinierten Höhe angeordnet sein muss.
Im Weiteren geht die DIN 18040 auch auf Nötigkeiten in Bezug auf Eingangs- und Zugangsbereiche zum Haus, aber auch zur Wohnung, den Aufzuganlagen, Treppen, Rollstuhlabstellplätze, diverse Bedienungselemente, Kommunikationsanlagen, Ausstattungselemente, Räume allgemein, Sanitärräume, Fenster, Türen und einige weitere zu beachtende Aspekte ein.
Diese hier alle aufzuzählen würde jedoch den Rahmen eines einfachen Blogeintrags sprengen, zu diesem gibt es natürlich auch in Bezug auf eine DIN Publikations- und Urheberrechte gegen die ich, der ich ja auch selbst Autor mehrerer Schriften bin, keinesfalls verstoßen möchte. Abgesehen hiervon, dürfte es für einen Laien schwer sein, all die Vorgaben einer DIN konkret interpretieren zu können, da Normen im Gesamten weniger für den Laien mehr für den Fachmann geschrieben sind und zu einer Norm in aller Regel auch ein oder mehrere andere Normen gehören. Zur DIN 18040 beispielsweise wird neben deren 1. Teil auch auf die DIN 18650, DIN 32076, DIN EN 1154, DIN EN 12217, DIN EN 13115, der BG-Regel für Fußböden in Arbeitsräumen und Außenbereichen, sowie auf die GUV-Information für Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche verwiesen. Zusammen sind somit fast schon ordnerfüllende Informationen nötig, um die hier angesprochene DIN zur Barrierefreiheit richtig interpretieren zu können. Aber das müssen Sie am Ende auch nicht, denn hierfür gibt es Fachleute wie mich, die Ihnen als Sachverständige gerne helfen und das dann gezielt auf Ihr tatsächlich vorliegendes Problem.
Sollten Sie demnach Fragen oder gar schon Probleme haben, kontaktieren Sie mich einfach über unten angegebene Kontaktinformationen. Als Bausachverständiger berate und begutachte ich natürlich bundesweit.