Bambus besteht, je nach Alter und Pflanzenvariante, aus ca. 40 bis 60 % Cellulose, ca. 16 bis 34 % Lignin, ca. 2 bis 4 % natürlichen Fetten und Wachsen, ca. 1,5 bis 6 % Proteinen und ca. 2 % Zucker. Dies wiederum erklärt auch die vielseitigen Einsatzgebiete, vom Nahrungsmittel zu diversen Papiersorten, Kaffeefilter, Textilien, über Bauholz, bis hin zu Spirituosen und vielem mehr. Da Bambus nahezu auf der ganzen Welt zu finden ist, wird er auch dementsprechend viel genutzt. Gerade in den Industrieländern gibt es kaum mehr einen Haushalt, in dem nicht mindestens ein Produkt aus Bambus zu finden ist.
Schnelles Wachstum
Bambus selbst gibt es dabei in sehr vielen Variationen, begonnen von den Bambusarten, die aufrechten Halme in grüner, gelber und gar brauner bis dunkelschwarzer Farbe, bilden bis hin zu liegenden und sogar kletternden Bambusarten, die mitunter an Felsen oder Ähnlichem in die Höhe wachsen. Wie viele Gattungen und Arten es tatsächlich gibt, darüber ist sich die Fachwelt der Botaniker nicht wirklich im Klaren. Man liest häufig von 190.345 Gattungen, wobei die Anzahl der Arten stark schwankt. Während die einen von 500 Arten ausgehen, nehmen andere 1.250 Arten an. Selbst der Ursprung der Bambuspflanze ist nicht eindeutig belegt. Man geht aber davon aus, dass sie in Indien, Burma und dem asiatischen Archipel ihren Ursprung hat. Der große Vorteil der Pflanze selbst ist, dass Bambus sehr schnell wächst und eigentlich so gut wie keine Pflege benötigt. So können manche Arten nach rund 4 bis 5 Jahren geerntet und beispielsweise als Bambusparkett weiter verarbeitet werden. Das Wachstum ist dermaßen rasant, dass die Bambuspflanze als die am schnellsten wachsende Pflanze der Welt gilt. Es gibt hierbei Arten, denen ein Wachstum nachgewiesen wurde, das in 24 Stunden bis zu 1,21 m erreichte.
Als Rohstoff für die Parkettherstellung werden vor allem die Sorten Moso- und Mabambus verwendet. Dabei ist der Mosobambus wohl derjenige, den wir auch bei uns am häufigsten in Form von Bambusparkett oder auch als Terrassenbeläge auf dem Markt finden.
Hart wie Tropenholz
Bambusparkett gilt als einer der widerstandsfähigsten natürlichen Parkettbeläge. Schon das verleimte Bambusparkett mit quer zueinander verleimten Bambusstreifen weist eine Härte auf, die höher als z.B. manch Eichenparkett (z.B. aus Weißeiche) ist und somit gegenüber selbigem eine höhere Widerstandsfähigkeit gegenüber mechanischen Belastungen, wie Stoßen oder Kratzen, besitzt. Werden die Fasern des Bambushalms aufgeschlossen und fest miteinander verpresst, so entsteht eine unregelmäßige Anordnung in sich verdichteter Bambusfasern, die zu Platten für Parkettpaneele oder Balken gepresst, eine außerordentliche Härte, verbunden mit einem hohen Gewicht, aufweisen. So erreichen Parkette aus Faserbambus eine Brinellhärte von ca. 61 N/mm2 und ein Gewicht von ca. 1.120 kg/m3. Als Vergleich: Fichtenholz liegt bei einer Brinellhärte von ca. 12 N/mm2 und das Holz der Roteiche bei ca. 41 N/mm2. Faserbambusparkett erreicht somit de facto eine Härte, die mit dem Parkett aus den gängigen Harthölzer aus den Tropenwäldern gleichzieht oder gar besser ist, mit dem positiven Aspekt der wesentlich höheren Verfügbarkeit und der damit verbundenen umweltschonenderen Alternative zum Tropenwaldverlust durch Rodung sehr langsam wachsender Bäume. Man könnte auch schreiben, dass die Nutzung von Tropenholz in den meisten Bereichen durch den verstärkten Einsatz von Bambus durchaus überflüssig werden könnte.
Vielseitig verlegbar
Grundsätzlich können Parkette aus Bambus auf so gut wie jedem festen, ebenen und dauerhaft trockenen Untergrund verlegt werden. Die Verlegearbeiten selbst gleichen den der üblichen Parkette. Sie können schwimmend, vollflächig verklebt oder auch verschraubt oder genagelt werden. Ausnahmen bilden hierbei Bambusparkette aus mehreren Schichten (z.B. 2-Schicht-Parkett) oder auch die sogenannte Hochkantlamelle. Solche Parkette müssen in aller Regel vollflächig verklebt verlegt werden.
Verlegung am Beispiel eines vollflächig verklebten 2-Schicht-Faserbambusparketts
Der erste Schritt bei der Verlegung ist die Untergrundvorbereitung. Zur vollflächig verklebten Verlegung müssen alte Kleber-Reste, Mörtel- oder Putzreste vom Boden abgeschliffen und ggf. Unebenheiten mit einer Ausgleichsmasse ausgeglichen werden. Sollte letzteres von Nöten sein, so müssen dringend die Austrocknungszeiten beachtet werden.
Eine Grundierung des Untergrundes ist abhängig von den eingesetzten Klebern und der Art des Untergrundes. Hier gibt der Hersteller des jeweilig genutzten Klebers vor, wann und ob ein vorheriges Grundieren nötig ist. In vielen Fällen sind Grundierungen vor allem bei Kunstharzklebern, PU-Klebern oder auch Dispersionsklebern durchzuführen. Viele der neuartigen Parkettkleber benötigen keine Grundierungen mehr auf geschliffenem und staubfreiem Estrichuntergrund.
Was jedoch gerade bei Neubauten sehr wichtig ist, ist die Restfeuchte des Estrichbelages, die Raumluftfeuchtigkeit und die Raum- sowie Belagstemperatur.
Laut VOB 2012 Teil C DIN 18356 Abs. 3.1.3 gilt:
„Vor der Verlegung des Parketts auf beheizten Fußbodenkonstruktionen müssen diese belegreif geheizt sein. Zur Vermeidung von Beschädigungen an der Heizungsinstallation dürfen Feuchte-Messungen nur an den markierten Messstellen vorgenommen werden.“
Für die zulässige Restfeuchte (Belegreife) des Estrichs, gemessen mit einem Calciumcarbid-Messgerät (CM-Messung), gilt:
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Zementestrich ohne Fußbodenheizung: max. 2 %
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Calciumsulfatestrich ohne Fußbodenheizung: max. 0,5 %
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Zementestrich mit Fußbodenheizung: max. 1,8 %
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Calciumsulfatestrich mit Fußbodenheizung: max. 0,3 %
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Magnesiaestrich ohne Fußbodenheizung: max. 3 – 12 %
Bei Schnellzementestrich sind vor allem die Herstellerangaben zu beachten. Allgemeine Vorgaben geben an, dass der Estrich nach 48 Stunden belegreif ist, wenn nach 24 Stunden eine Restfeuchte von 4 % nicht überschritten wird.
All die aufgeführten Werte sind wohlgemerkt zulässige Maximalwerte. Als sichere „Hausnummer“, die man sich vielleicht leichter merken kann, kann man allgemein eine anzustrebende Restfeuchte von 0,3 % angeben.
Bei Heizestrichen kann man auch vor der CM-Messung einen Schnelltest durchführen, um die Kosten der Messung gering zu halten. Hierzu legt man eine Folie auf den Estrich und klebt diese an den Rändern fest. Sind innerhalb von 24 Stunden keine Feuchtigkeitsspuren unter der Folie, kann die CM-Messung angegangen werden.
Bei Bambusparketten sollte die relative Luftfeuchte der Raumluft 50 % nicht unterschreiten (Herstellerangabe: 50 bis 65 % relative Luftfeuchtigkeit), die Parkettoberfläche sollte nicht wärmer als 28 °C und die Raumtemperatur zwischen 18 und 20 °C liegen. Der Untergrund, also der Estrich, sollte mindestens eine Temperatur von 18 °C aufweisen. Grundsätzlich ist anzuraten, den zu verlegenden Parkett ein oder zwei Tage vor der Verlegung in einem Raum mit ähnlichen oder (besser) gleichen Klimabedingungen, wie dem des Raumes, in dem der Belag verlegt werden soll, zu lagern. Dadurch gleicht sich die Temperatur des Belages der Raumtemperatur an. Am Besten ist die Lagerung direkt in dem Raum, in dem verlegt werden soll.
Gerade die klimatischen Bedingungen während des Einbaus (und auch während der Nutzung) sind bei allen Holzböden sehr wichtig. Parkett arbeitet wie alle andere Holzprodukte immer im direkten Verhältnis zur Luftfeuchtigkeit. Bambusparkette sind, wie alle Produkte aus Holz, sogenannte hygroskopische Werkstoffe (Werkstoffe, die Feuchtigkeit aufnehmen). Ist die Luftfeuchtigkeit erhöht, so führt dies zum „Quellen“, ist die Luftfeuchtigkeit sehr gering, so führt dies wiederum zum „Schwinden“. Bambusparkett verfügt zwar über ein sehr geringes Schwind- und Quellverhalten im Vergleich zu anderen Holzparketten, jedoch heißt das nicht, dass keines vorhanden ist. Somit kann man hier vorab nehmen, dass auch nach dem Verlegen minimale Fugen zwischen den Parkettstreifen entstehen können und für das Naturprodukt auch normal sind.
Allgemein kann man in Bezug auf entstehende Fugen folgende Aussagen treffen:
Bei verklebten Bambusparketten sind Fugen zwischen den Parkettstreifen von bis zu 0,3 mm nicht zu beanstanden. Bei Böden mit Fußbodenheizungen sind Fugenbreiten bis zu 0,8 mm nicht zu beanstanden. Als allgemein tatsächlich mangelhaft werden allerdings erst Fugen bewertet, die breiter als 1,0 mm sind.
Ganten und Kindereit schreiben in ihrem Werk „Typische Baumängel“ Folgendes:
„Holz ändert seine Feuchtigkeit mit der relativen Luftfeuchtigkeit, der Umgebungsluft und dem Feuchtegehalt angrenzender Bauteile. So liegt der Feuchtegehalt des Holz im Sommer bei 14,5 Masse-% bei einer Luftfeuchtigkeit von 75 % und einer Lufttemperatur von 20 °C. Während der Heizperiode sinkt die Luftfeuchtigkeit auf 34 % und die Holzfeuchtigkeit auf 7 Masse-%. Das führt zum Schwinden des Holzes und zu Fugen im Parkett. Das bedeutet, dass ein 5 cm breiter Holzparkettstab quer zur Faser um 0,5 mm schmaler wird. Fugen bis zu einer Spaltenbreite von 0,5 mm sind daher immer als noch tolerierbar anzusehen, während Spaltenmaße von 1 mm i.a.R. nicht mehr tolerierbar sind und als Mangel zu sehen sind.“
Neben diesem ist auch eine sogenannte Schüsselung bzw. eine konkave oder konvexe Verformung der verlegten Parkettstreifen möglich. Bei qualitativ hochwertigen Bambusparketten ist dies zwar vergleichsweise gering, aber damit auch nicht ausgeschlossen.
Nicht zu bemängelnde Schüsselungen können bei Bambusbelägen auf Heizestrichen mit folgenden ca. Werten (Stichmaß) angegeben werden (wobei nicht zu vergessen ist, dass nach DIN 18202 weit mehr Unebenheit zulässig ist) :
- Faser-Bambusdielen auf Heizestrich bis zu 0,84 mm
- Faser-Bambusparkett auf Heizestrich bis zu 0,22 mm
- Bambusparkett (horizontal) auf Heizestrich bis zu 0,57 mm
Minimale Schüsselungen sind ebenso bei allen natürlichen Parketten oder Dielenbodenbelägen (also auch andere als aus Bambus) auch schon bei der Anlieferung der Ware, ergo vor dem Verlegen, möglich. Bei den unterschiedlichen Bambusbelägen liegen diese gerne mal zwischen 0,09 und 0,15 mm, aber auch das ist in einem solchem Maß keine Mangelware.
Die VOB 2012 verweist im Teil C (DIN 18356 Abs. 3.1.2) in Bezug auf die Unebenheiten wie folgt:
„Abweichungen von vorgeschriebenen Maßen sind in den durch DIN 18202 „Toleranzen im Hochbau – Bauwerke“ bestimmte Grenzen zulässig.
Bei Streiflicht sichtbar werdende Unebenheiten in den Oberflächen von Bauteilen sind zulässig, wenn diese die Grenzwerte nach DIN 18202 nicht überschreiten. Werden an die Ebenheit erhöhte Anforderungen nach DIN 18202:2013-04, Tabelle 3, Zeile 4, oder sonstige erhöhte Anforderungen an die Maßhaltigkeit gegenüber den in DIN 18202 aufgeführten Werten gestellt, so sind die zu treffenden Maßnahmen besondere Leistungen.“
Einblick in DIN 18202, Tabelle 3 (untere Tabelle):
So ist nach DIN 18202 ohne erhöhte Anforderungen an den Bodenbelag (Zeile 3) sogar eine Unebenheit von bis zu 2 mm (Stichmaß) auf 10 cm Breite zulässig.
Grundsätzlich sollte der Auftraggeber bzw. spätere Nutzer bei allen Bodenbelägen aus Holz, egal ob Bambus, Eiche, Buche, Ahorn oder wie auch immer, vorab auf die unvermeidbaren Volumenveränderungen des Naturproduktes hingewiesen werden. Speziell bei auf Heizestrichen verlegten Holzbelägen sind gewisse Veränderungen, beispielsweise in Form von Fugenbildungen, nie völlig ausgeschlossen. Wer am Ende einen völlig ebenen Naturbodenbelag wünscht, egal welcher hölzerne Belag dies nun ist, der wird dem Schleifen nach dem Verlegen des Bodenbelages nicht ausweichen können, aber dennoch damit rechnen müssen, dass, wenn das Klima (Feuchtigkeit und Temperatur) im Raum nicht konstant ist und das ist es in den wenigsten Fällen, auch weiterhin Bewegungen in Form von Schwinden oder Quellen beim Holz auftreten können.
Die VOB 2012 gibt in Teil C DIN 18356 Abs. 3.2.7 folgendes an:
„Genageltes Parkett ist nach dem Verlegen, geklebtes Parkett nach genügendem Abbinden des Parkettklebstoffes gleichmäßig zu schleifen. Die Anzahl der Schleifgänge und die Feinheit des Schleifens richten sich nach der vereinbarten Oberflächenbehandlung.“
Kommen wir nun aber zurück zur eigentlichen Verlegung.
Beim Verkleben von Parkett steht zunächst die Auswahl der Verlegeart an. Hierbei reichen die Varianten vom wilden Verband über regelmäßige Verbandsverlegung bis hin zur Diagonalverlegung und einigen weiteren. Im Grunde kann man dabei der Fantasie freien Lauf lassen. Worauf man aber achten sollte ist, dass die Art der Verlegung durchaus Auswirkungen auf den optischen Eindruck des Raumes hat. Gerne wird die Verlegung an den Lichteinfall angepasst, das heißt die Parkettpaneelen werden so verlegt, dass die Längsseiten der Paneele in Richtung des Lichteinfalls gelegt werden. Hat man einen schmalen Raum so wirkt selbiger optisch breiter, wenn man die Längsseiten parallel zu den kürzeren Wandseiten legt. Beachten sollte man natürlich auch immer die Ansicht vom Eingang aus, möglicherweise auch die später folgende Einrichtung oder fest eingebrachte Einbauelemente. Empfehlenswert ist es, hier einfach mit Hilfe eines einfachen Planungsprogramms Simulationen am Computer zu erstellen. Viele Bodenleger haben solche Programme, um ihren Kunden einen Eindruck vermitteln zu können. Man kann sich aber auch im Internet kostenfreie oder zumindest sehr günstige kleine Programme laden, mit denen man selbst ein wenig probieren kann. Auch wenn dann vielleicht die Originalfarbe/-musterung des genutzten Parketts nicht sichtbar ist, so hat man zumindest einen Eindruck, wie das Verlegemuster am Ende wirkt. Man sollte auch immer daran denken, ist der Parkett mal verlegt und geklebt, gibt es kein zurück mehr, außer man reißt alles wieder aus dem Raum und beginnt von Neuem.
Ist bis hier hin alles klar, kann mit dem Verlegen begonnen werden. Um später nicht auf dem frisch geklebten Parkett spazieren gehen zu müssen, fängt man am Besten von der zum Eingang des Raumes am weitesten entfernten Ecke an. Zunächst berechnet man die Verteilung der Parkettpaneele, um die Endstücke schön gleichmäßig zu verteilen und zieht eine Bezugslinie (z.B. mit einer Schlagschnur) auf dem Boden, an die man die ersten Reihen Parkett anpasst. Die erste Reihe Parkett ist auch zugleich die Wichtigste in Bezug auf das Verlegebild. Ist diese Reihe nicht sorgfältig winkelig verlegt, so werden auch die Folgereihen nicht sauber verlegt sein. Das Auftragen des Parkettklebers erfolgt, wie auch beim Verlegen von Fliesen, mit einer Zahntraufel oder Zahnspachtel. Durch die über die Zahnung entstehenden Rillen wird die vollflächige Verklebung und auch das ebene, waagerechte Eindrücken der Parkettpaneele erst ermöglicht. Der Kleber kann sich beim Andrücken des Parketts schön verteilen und kleinere Unebenheiten im Material oder Untergrund können egalisiert werden.
Laut VOB 2012 Teil C DIN 18356 Abs. 3.2.2 gilt:
„Das Parkett ist dicht und systemgerecht zu verlegen und mit einem Parkettklebstoff nach DIN EN 14293 zu kleben. Dabei richtet sich die Auswahl des zur Anwendung kommenden Parkettklebstoffes, sowohl nach dem Untergrund als auch dem zu klebenden Parkett. Der Parkettklebstoff ist vollflächig auf den Untergrund aufzutragen.“
Natürlich muss auch beim Bambusparkett, wie auch bei allen anderen Parketten, eine Bewegungsfuge am Rand erstellt werden. Diese muss in aller Regel mind. 1 cm betragen und zu allen aus dem Boden herausragenden Bauteilen, wie z.B. Rohre, Zargen, Wände, etc. eingehalten werden. Erreicht wird dies, indem man kleine Keile als Abstandhalter (sogenannte Distanzkeile) am Rand einklemmt.
Laut VOB 2012 Teil C DIN 18356 gilt:
„Abs. 3.2.1.4:
Zwischen dem Parkett, sowie gegebenenfalls den Parkettunterlagen und angrenzenden festen Bauteilen, z.B. Wände, Pfeiler, Stützen, sind Fugen anzulegen. Ihre Breite ist nach Art des Parketts, der Parkettunterlage und der Verlegung sowie entsprechend den Maßen der Parkettflächen zu bestimmen.
Abs. 3.2.1.5:
An Abschluss- und Trennschienen sind Fugen anzulegen, wenn es nach Holzart und Verlegeart notwendig ist. Diese Fugen sind mit einem elastischen Stoff zu füllen.
Abs. 3.2.1.6:
Über Bewegungsfugen müssen Fugen im Parkett und der Parkettunterlage an gleicher Stelle und mit gleicher Bewegungsmöglichkeit übernommen werden.“
Sollten Kleberflecken auf die Parkettoberfläche gelangen, empfiehlt es sich, diese sofort zu entfernen. Sind die Kleberspuren noch feucht, so kann man diese sehr gut mit handelsüblichen Feuchttüchern aus dem Lebensmittelhandel oder der Drogerie abwischen.
Ist der Boden verlegt, ist er in den meisten Fällen auch recht schnell begehbar. Ist man vorsichtig, kann man auch direkt nach dem Verlegen über die Fläche gehen. Die modernen Parkettkleber trocknen in aller Regel sehr schnell und machen eine Entfernung von Schmutz, Distanzkeilen oder anderen Montageresten schnell nach der Verlegung möglich. Endgültig belastbar (Aufstellen von Möbeln etc.) ist der verklebte Bambusparkett – je nach eingesetztem Kleber – nach ca. 1 bis 2 Tagen. Einige Hersteller empfehlen, das Parkett direkt nach dem Verlegen mit einer sogenannten Erstpflege zu behandeln, was im Grunde immer eine Behandlung mit Pflegewachsen entspricht.
Damit Sie lange Freude am Aussehen des Parketts haben, sollte dieser nie zu nass gewischt werden. Auch wenn die Oberfläche durch Wachse, Öle oder Lack geschützt ist, so könnte in die Fugen Feuchtigkeit eindringen und den Belag über die nicht behandelten Flanken schädigen (z.B. Verformungen, Fugen etc. auftreten). Es ist bei Naturholzparketten nicht zu empfehlen, diese mit heißem Dampf (z.B. Dampfstaubsaugern) u.ä. zu reinigen. Wenn Sie den Boden feucht wischen, sollten Sie das Bodentuch sehr gut auswringen und in jedem Fall Pfützenbildungen vermeiden. Der Bodenbelag sollte nach dem feuchten Wischen schnell wieder abtrocknen können. Bleibt der Belag längere Zeit nass, so kann das oben beschriebene Quellen und somit wiederum Schaden eintreten. Selbiges gilt auch bei einer zu hohen Raumluftfeuchtigkeit. Allgemein wird empfohlen, das Bambusparkett einmal pro Jahr mit einem Pflegewachs zu behandeln.
Allgemein gilt, dass der Auftraggeber bzw. Nutzer grundsätzlich eine schriftliche Aufklärung zu erhalten hat, wie er den Holzboden zu pflegen hat und natürlich auch, dass er, um Schaden zu vermeiden, immer darauf achten sollte, dass die raumklimatischen Bedingungen eingehalten werden (Oberflächentemperaturen des Belages, Raumluftfeuchtigkeit, Raumlufttemperatur).
Laut VOB 2012 Teil C DIN 18356 Abs. 3.1.4 gilt:
„Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber schriftlich Pflegeanweisungen zu übergeben. Diese müssen auch den Hinweis auf das zweckmäßige Raumklima enthalten.“
Im Werk „Typische Bauschäden im Bild“ von Ertl, Egenhofer, Hergenröder und Strunck werden folgende Hinweise zur Schadensvermeidung bei Parkettböden zusammengefasst:
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Es sollten Holzarten verwendet werden, die für beheizte Konstruktionen geeignet sind.
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Der Auftraggeber bzw. Nutzer ist auf die unvermeidbaren Fugenbildungen bei Parkett auf Fußbodenheizung hinzuweisen.
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Bei kritischen Hölzern sollte auf die verstärkte Fugenbildung ausdrücklich hingewiesen werden.
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Spätestens bei der Übergabe der Parkettböden an den Auftraggeber sind Pflegeanweisungen zu übergeben.
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Bei Parkett auf Fußbodenheizung ist der Nutzer darauf hinzuweisen, dass bestimmte Oberflächen-temperaturen auf der Parkettoberfläche nicht überschritten werden dürfen, wenn übermäßige Fugenbildung vermieden werden soll.
Bambusparkette, ob Mehrschichtparkette oder auch die hoch strapazierfähigen Faserbambusparkette und Terrassenbeläge aus selbigem Material können Sie beispielsweise von der Firma „Panda Bambus-Parkett Handels GmbH“ (http://www.panda-bambus-parkett.de) in Köln beziehen, deren chinesischer Mutterkonzern selbst die Produkte nach deutschen Normen und Ansprüchen herstellt. Diese Firma legt einen sehr hohen Anspruch auf Qualität und Umweltverträglichkeit, was ich vor Ort in China selbst in Augenschein genommen habe. So werden hier mitunter deutsche Markenprodukte zur Oberflächenbehandlung (Öle oder Lacke) genutzt, die weder gesundheitlich noch in Bezug auf die Umwelt bedenklich sind.
Für die Verlegung von Bambusparkett kann die Münchner Firma „Parkett- & Bodenzentrum Tomicic“ (http://www.parkett-bodenzentrum.de) empfohlen werden. Diese Bodenlegerfirma hat eine langjährige Erfahrung im Verlegen von Bambusparketten und führt dies auch im gesamten Bundesgebiet aus.
Eine vollständige Ausführung zur Bambuspflanze, der Weiterverarbeitung zu Baustoffen und dem Einbau von Parkett finden Sie selbstverständlich im Sachbuch „Natürliche und pflanzliche Baustoffe“ (2. Auflage).
Dieser Text wurde am 29. März 2012 erstellt