„…Nach den Bauordnungen der Bundesländer sind bauliche Anlagen so auszuführen, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse, Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen.
Durch Feuchtigkeit beanspruchte bauliche Anlagen sind aus diesem Grund gegen Durchfeuchtung zu schützen.
Im Innenbereich haben sich Trockenbaukonstruktionen mit Unterkonstruktionen aus Holz oder Metall, beplankt mit plattenförmigen Werkstoffen, in Kombination mit Abdichtungssystemen in Bädern und Feuchträumen, seit Jahrzehnten bewährt und gelten als allgemein anerkannte Regel der Technik. Zu den Trockenbaukonstruktionen im Sinne dieses Merkblattes zählen auch Trennwände aus Gips-Wandbauplatten, die im Wohnungsbau angewendet werden….“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de