„… Mit der Normenreihe DIN 18534 „Abdichtung von Innenräumen“ steht seit Juli 2017 ein Regelwerk zur Verfügung, das bewährte technische Regelungen zum Schutz von Innenräumen gegen Wasser zusammenführt und als Normabdichtung fortschreibt. Ohne ihren historischen Stellenwert einzubüßen, verlieren damit die bisher in den Gewerken Fliesen und Platten angewendeten Merkblätter und Richtlinien an Geltung.
DIN 18534 legt künftig allgemeine Anforderungen auch an Konstruktionen im Holz- und Trockenbau fest. Die neue Norm erleichtert dadurch zwar die Planung und Ausführung von Bädern, Feucht- und Nassräumen mit gipsgebundenen Baustoffen, sie kann aber für die zahlreichen Konstruktionen im Holz- und Trockenbau naturgemäß keine erschöpfenden technischen Lösungen aufzeigen.
Nach den Bauordnungen der Bundesländer sind bauliche Anlagen so auszuführen, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse, Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen.
Durch Feuchtigkeit beanspruchte bauliche Anlagen sind aus diesem Grund gegen Durchfeuchtung zu schützen.
Im Innenbereich haben sich Trockenbaukonstruktionen mit Unterkonstruktionen aus Holz oder Metall, beplankt mit plattenförmigen Werkstoffen, in Kombination mit Abdichtungssystemen in Bädern und Feuchträumen, seit Jahrzehnten bewährt und gelten als allgemein anerkannte Regel der Technik. Zu den Trockenbaukonstruktionen im Sinne dieses Merkblattes zählen auch Trennwände aus Gips-Wandbauplatten, die im Wohnungsbau angewendet werden.
In Hotels, Krankenhäusern, Schulen, Bürogebäuden und im Wohnungsbau kommen, unabhängig von der Bauweise, Trockenbaukonstruktionen für Bäder und Feuchträume zum Einsatz.
Dieses Merkblatt gibt ergänzende Hinweise zur DIN 18534 für die Ausführung von Wand-, Boden- und Deckenkonstruktionen im Holz- und Trockenbau unter der Berücksichtigung definierter Wassereinwirkungsklassen.
Es finden sich insbesondere Hinweise zur Ausführung mit Fliesen- und Plattenbelägen.
Wasserdampfdiffusion, die z.B. bei Deckenkonstruktionen oberhalb von Schwimmbecken oder öffentlichen Duschen auftreten kann, ist bei der Planung und Ausführung gesondert zu berücksichtigen.
Dieses Merkblatt gilt für die Planung und Ausführung von Holz- und Trockenbaukonstruktionen in Bädern, Nass- und Feuchtbereichen bei geringer, mäßiger und hoher Einwirkung durch Wasser….“
Quelle und Volltext: Gips.de