„…Austauschpflicht für alte Heizkessel? Ja, die gibt es noch! Nach 30 Jahren ist Schluss für bestimmte Öl- und Gasheizungen: Einige vor 1995 eingebaute Heizkessel müssen dieses Jahr erneuert werden. Und auch bei älteren Holzöfen kann der Weiterbetrieb nicht mehr zulässig sein. Wir zeigen, welche Heizungen und Feuerstätten 2025 von einer Austauschpflicht betroffen sind.
Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern, die schon lange in ihrer Immobilie wohnen, sind generell von der Austauschpflicht befreit. Bei einem Eigentümerwechsel gilt dann jedoch die Austauschpflicht! Die neuen Eigentümer haben zwei Jahre Zeit, die Heizung zu tauschen. Gesetzlich festgelegt ist die Modernisierungsregel im Gebäudeenergiegesetz (GEG)….“
Quelle und Volltext: energie-fachberater.de