Zu den Aufgaben von WEG-Verwaltern und Vermietern gehört es, den Sanierungsbedarf ihrer Immobilien und vor allem der Heizungsanlagen im Blick zu haben. Wenn sie regelmäßig gewartet wird, kann eine Öl- oder Gasheizung zwar jahrelang zuverlässig funktionieren. Mit der Zeit entwickelt sich aber nicht nur die Heiztechnik weiter, sondern auch gesetzliche Bestimmungen ändern sich. Die EnEV, die seit Mai 2014 gilt, verpflichtet Hauseigentümer, ihren Gas- oder Öl-Wärmeerzeuger auszutauschen, wenn dieser 30 Jahre oder älter ist. (…)
Quelle und Volltext: bundesbaublatt.de