Dachau: „…Ob ein Bauvorhaben nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs genehmigungsfähig ist, liegt entscheidend an der Nachbarschaft. Wörtlich heißt es nämlich im Gesetz, dass „ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt“. Das Gebäude, das derzeit an der Erich-Hubmann-Straße 19 geplant wird, erfüllt laut Stadtbauamt diese Vorgabe aber nicht: Ein Wohngebäude mit zwölf Wohneinheiten samt Tiefgarage auf einem rund 1100 Quadratmeter großen Grundstück, mitten im Wohngebiet, sei einfach zu groß….“
Quelle und Volltext: merkur.de