„…Schallschutz ist ein komplexes Thema, auch bei neuen und nachträglich installierten Aufzügen. Doch es gibt gute Möglichkeiten, Anlagen vorausschauend zu planen. Davon profitieren Bewohner, Gebäudeverwaltungen und Wohnungswirtschaft gleichermaßen.
Aufzug und Gebäude müssen richtig auf aufeinander abgestimmt werden. Geschieht dies nicht, können in benachbarten Räumen unangenehme Geräusche auftreten. Das trifft Wohnungswirtschaft und Gebäudeverwaltungen. Beide stehen in der Kritik unzufriedener Eigentümer und Nutzer. Beide können aber die Versäumnisse der Planungs- und Rohbauphase nur mit erheblichem Aufwand beseitigen.
Wie für fast alles in Deutschland gibt es auch für den Schallschutz bei Aufzügen Regelwerke: Das ist hier zunächst die DIN-Norm 8989. Sie legt fest, was alle am Projekt Beteiligten tun müssen, damit die Mindestvorgaben der DIN 4109 für den Schallschutz im Hochbau eingehalten werden können. Demnach darf in Wohnräumen der Schallwert durch Aufzugbetrieb maximal 35 dB(A) erreichen, in schutzbedürftigen Räumen – vor allem Schlafräume – sogar nur 30 dB(A). Das entspricht subjektiv leisem Blätterrauschen….“
Quelle und Volltext: bundesbaublatt.de