BGB §§ 555b, 555d, 559, 559b
Der Anbau eines Aufzugs/Fahrstuhls an ein mehrstöckiges Wohnhaus ist keine „Luxusmodernisierung“.*)
AG Brandenburg, Urteil vom 31.08.2018 – 31 C 298/17
Tatbestand: Die Klägerin begehrt von dem Beklagten eine Mieterhöhung aufgrund einer unstreitig durchgeführten Modernisierungsmaßname (Anbau eines Personen-Aufzugs an ein Mietshaus).
Zwischen den Prozessparteien besteht auf der Grundlage des unter dem 05.04.2007 vereinbarten Vertrages ein Mietverhältnis über eine im 3. Obergeschoß gelegene 3-Raum-Wohnung mit einer Wohnfläche von ca. 73,60 m², gelegen …-Straße 4 in … Vor der Modernisierung dieses vom Beklagten bewohnten Hauses war dieser unstreitig verpflichtet eine Netto-Kalt-Miete in Höhe von 291,46 Euro/Monat zuzüglich einer Betriebskosten-Vorauszahlung in Höhe von 115,49 Euro/Monat – mithin eine monatliche Brutto-Warm-Miete von insgesamt 406,95 Euro (291,46 Euro + 115,49 Euro) – an die Klägerin zu zahlen. (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de