„…Die Parteien stritten um eine Baugenehmigung zur Umnutzung und Sanierung eines Gebäudes, die auch die Herstellung von 26 Stellplätzen (einschließlich drei Carports) auf dem Baugrundstück im Innenhof umfasste. Streitig war insbesondere, ob dies gegenüber dem vorherigen Zustand zu einer deutlich erhöhten Lärm- und Abgasentwicklung führe. Eine dem Gericht vorgelegte Immissionsprognose eines Ingenieurbüros kam zu dem Ergebnis, dass bei allen Varianten der Anordnung der Stellplätze die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete für den Tageszeitbereich von 55 dB(A) bzw. 85 dB(A) für kurzzeitige Geräuschspitzen unterschritten würden. Im Nachtzeitbereich werde der Immissionsrichtwert von 40 dB(A) überschritten, bei den Varianten mit Carports hingegen unterschritten….“
Quelle und Volltext: derbausv.de