„…Handwerksbetriebe, die bisher Baugerüste aufgestellt oder verliehen haben, aufgepasst: Darum sollten Sie prüfen, ob Sie künftig eine zusätzliche Rolleneintragung benötigen.
Auf einen Blick:
- Baugerüste aufstellen dürfen derzeit auch andere Gewerke außer die Gerüstbauer selbst.
- Ab 1. Juli 2024 tritt eine Änderung in Kraft: Danach soll es nicht mehr erlaubt sein, dass gewerkefremde Betriebe Gerüste fernab ihrer Leistung an Dritte vermieten – wenn sie bestimmte Bedingungen nicht erfüllen.
- Künftig kann es sein, dass Betriebe eine zusätzliche Rolleneintragung benötigen. Um Nachweise dafür sollten sich betroffene Unternehmen schon jetzt kümmern.
Gerüste sind auf vielen Baustellen unverzichtbar. In Deutschland gibt es dafür gut 3.400 Gerüstbaubetriebe. Jedoch dürfen auch Maler, Maurer, Elektriker und 19 andere Gewerke wesentliche Aufhaben der Gerüstbauer übernehmen. Sie können Arbeits- und Schutzgerüste für den eigenen Bedarf errichten, Folgegewerken überlassen und als alleinige Leistung Dritten anbieten….“
Quelle und Volltext: handwerk.com