Deutschland: „…Sachverständige spielen eine zentrale Rolle bei der Bauabnahme, da ihr »Urteil« oftmals über die Erklärung der rechtsgeschäftlichen Abnahme oder Abnahmeverweigerung des Bauherrn entscheidet. Dabei hat die Abnahme eines Bauwerks eine sog. »Scharnierfunktion«. Sie ist Dreh- und Angelpunkt in der Abwicklung eines Werk- und Bauvertrages, indem sie den Übergang von der Erfüllungsphase zur Gewährleistungs- bzw. Mängelhaftungsphase markiert. Für Sachverständige, die im Rahmen der Abnahme tätig werden, ergeben sich besondere Herausforderungen und Haftungsrisiken.
Sachverständige werden häufig vom Bauherrn beauftragt, um vor einer Abnahme eine unabhängige technische Prüfung der Bauleistungen vorzunehmen und mögliche Mängel zu identifizieren, damit sich der Bauherr diese im Rahmen der Abnahme vorbehalten kann…“
Quelle und Volltext: bausv.online