„…In Deutschland ist seit Längerem eine Überarbeitung der Gefahrstoffverordnung in Diskussion. Ein besonders umstrittener Punkt ist die Frage, wer Gebäude vor einem Bauvorhaben auf Schadstoffe zu untersuchen hat? Die Schweiz hat diese Frage vor acht Jahren geklärt. Kann die deutsche Politik etwas aus der Schweizer Erfahrung lernen?
Zurzeit wird in Deutschland eine neue Fassung der Gefahrstoffverordnung diskutiert. Diese Verordnung könnte einige wichtige Neuerungen bezüglich Asbest mit sich bringen. Zur Diskussion steht vor allem die Frage, wer ermitteln muss, ob Asbest vorhanden ist. Frühere Entwürfe sahen eine eigentliche Erkundungspflicht für den Veranlasser von Bauarbeiten vor: Gebäude, die vor dem Asbestverbot im Jahr 1993 gebaut wurden, wären generell unter Asbestverdacht gestellt worden. Einzig mit einem Gutachten hätte man nachweisen können, dass ein Gebäude tatsächlich asbestfrei ist….“
Quelle und Volltext: bausv.de