Deutschland: „…Asbesthaltige Baustoffe finden sich in vielen Gebäuden, die vor 1995 errichtet wurden. Bei Abbruch- und Sanierungsmaßnahmen besteht das Risiko, dass asbesthaltige Bestandteile unbeabsichtigt in den Stoffkreislauf gelangen.
Mit der neuen Richtlinie VDI 6202 Blatt 10 (Ausgabe 2025-12) “Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen – Asbest in Bauschutt, Recycling- und Bodenmaterial” zeigt der VDI einen sicheren und rechtskonformen Umgang mit potenziell asbesthaltigen Bau- und Abbruchmaterialien.
Die Richtlinie ergänzt bestehende Vorgaben wie die LAGA-Mitteilung M 23, die TRGS 517/519 sowie die Ersatzbaustoffverordnung. Checklisten, Prozessdarstellungen und Materiallisten unterstützen dabei, Probenahmemengen, Probendichten und Analysenmethoden korrekt festzulegen und Dokumentationspflichten zu erfüllen….“
Quelle und Volltext: bauletter.de