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Holzmann-Bauberatung

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Asbest im Bauwerksbestand: Richtlinie VDI 6202 Blatt 3

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Deutschland: „..Asbest im Bauwerksbestand: Richtlinie VDI 6202 Blatt 3

Asbest ist immer noch in ungefähr dreiviertel aller Gebäude verarbeitet, die vor Oktober 1993 gebaut oder saniert wurden. Daher ist davon auszugehen, dass dieser krebserregende Stoff auch heute noch in diesen Gebäuden vorzufinden ist. Dazu ist jetzt die Richtlinie VDI 6202 Blatt 3 „Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen – Asbest – Erkundung und Bewertung“ als Weißdruck erschienen.

Eine besondere Herausforderung stellen Baustoffe dar, die bei bloßer Inaugenscheinnahme nicht als asbesthaltig erkannt werden können. Diese sind nicht so bekannt wie zum Beispiel die gut identifizierbare Wellasbest-Dacheindeckung, doch sie sind weit verbreitet. So können beispielsweise Bodenbelägen, Fliesenkleber, Putze und Spachtelmassen Asbestfasern enthalten. Bei Bearbeitung dieser Materialien durch Schleifen, Bohren oder Abstemmen werden Asbestfasern freigesetzt und entfalten ihr toxisches Potenzial….“

Quelle und Volltext: bayika.de

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