Die unter Federführung des Bundesjustizministeriums und des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz ins Leben gerufene Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes hat am 27.08.2019 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Erklärtes Ziel der Reform ist es, Wohnungseigentum attraktiver zu machen und den bestehenden Sanierungsstau bei Wohnungseigentumsanlagen zu beseitigen. Wohnungseigentumsgesetz auf dem Prüfstand. (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de