„…Das überarbeitete GEG hat seit dem 1. Januar 2024 Gültigkeit. Eine große Änderung betrifft bei Neubauten den Anteil erneuerbarer Energie. Auch die Rohrisolierung, speziell im Bereich kältetechnischer Anlagen, ist betroffen. Als Praxishilfe zur Dämmung von Rohrleitung nach dem GEG 2024 hat die Fachgruppe Dämmstoffe des Fachverbandes Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V. (FSK) ihre Anwendungstabellen angepasst.
Für Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen haben sich die Anforderungen nach Anlage 8 (Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen) in Fällen des § 70 erhöht. Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sind nach dem neuen GEG bei einem Innendurchmesser von bis zu 22 mm mit einer Mindestdämmschichtdicke von 9 mm zu dämmen….“
Quelle und Volltext: baulinks.de