Augsburg: „…Seit dem 21. März gelten in Bayern umfangreiche Ausgangsbeschränkungen. Der Tenor: Wenn möglich, drin bleiben. Was auf den ersten Blick klar klingt, wird bei der Umsetzung im eigenen Leben häufig kompliziert. Leser haben uns Fragen gestellt und wir haben Antworten darauf recherchiert. Den Wortlaut der Allgemeinverfügung finden Sie auf der Internetseite der Bayerischen Staatskanzlei.
Vorab: In der Allgemeinverfügung wird als Regelfall verordnet, dass Menschen zu Hause in ihrer Wohnung bleiben müssen. Nur in Ausnahmefällen gilt etwas anderes. Das Gesundheitsministerium hat in der Verfügung einige dieser Fälle aufgezählt und vorabgeschickt, dass „insbesondere“ in diesen Fällen eine Ausnahme vorliegt. Die Aufzählung ist somit nicht abschließend, in ähnlich gelagerten Fällen können auch Ausnahmen zugelassen werden, die nicht genannt sind. Das liegt im Ermessen der Behörden und Beamten….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de