Das VG Karlsruhe hat entschieden, dass das Einvernehmen der Stadt Eppelheim für eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage in Eppelheim zu recht durch das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ersetzt worden ist.
Der beigeladenen Bauherrin war vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis am 17.03.2017 eine Baugenehmigung für die Errichtung eines – mittlerweile im Bau befindlichen – Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage in Eppelheim erteilt worden. Da das Vorhaben im nicht beplanten Innenbereich liegt, war hierfür das Einvernehmen der Antragstellerin (Stadt Eppelheim) erforderlich. Nachdem dieses versagt worden war, wurde es vom Landratsamt mit der Baugenehmigung ersetzt. Hiergegen wandte sich die Antragstellerin nach erfolglosem Widerspruchsverfahren mit ihrer – noch anhängigen – Klage beim Verwaltungsgericht. Da die Klage keine aufschiebende Wirkung hat, die Beigeladene also unabhängig davon von der Genehmigung Gebrauch machen kann, stellte die Antragstellerin beim Verwaltungsgericht zusätzlich den jetzt entschiedenen Antrag im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Sie machte geltend, die Ersetzung des Einvernehmens sei rechtswidrig und verletze sie in ihrer Planungshoheit. (…)
Quelle und Volltext: juris.de