OLG Hamm, Urteil vom 18.01.2019 – 12 U 54/18
1. Das Anweisungsrecht des Auftraggebers gem. § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B besteht nicht unbegrenzt, sondern nur im werkvertraglichen Erfüllungsstadium, das regelmäßig mit der Abnahme endet.*)
2. Ohne Abnahme findet die Herstellungsverpflichtung des Werkunternehmers – jedenfalls nach den Grundsätzen von Treu und Glauben – ihr Ende, wenn der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet ist.*)
Quelle und Volltext: Ibr-online.de