„…Auf Baustellen ändern sich die auszuführenden Leistungen oft täglich. Anordnungen durch den Bauherrn können verschiedene Rechtsfolgen auslösen und die Abrechnung beeinflussen. Worauf Auftragnehmer besonders achten müssen.
Auf Baustellen ändern sich manchmal täglich die auszuführenden Leistungen. Das ist einerseits normal, bei Einheitspreisverträgen sowieso, bei denen genau die ausgeführte Leistung abgerechnet werden kann. Andererseits greift sehr oft der Bauherr mit Wünschen und Anordnungen in die Bauleistung ein. Und das löst dann unterschiedliche Rechtsfolgen aus – vor allem kann der Auftragnehmer bei Anordnungen anders abrechnen, in der Regel nämlich mehr…“
Quelle und Volltext: bi-medien.de