Zum Schutz der Bewohner eines Dachgeschosses, das über keinen ersten Rettungsweg verfügt, darf die Bauaufsichtsbehörde mit sofortiger Wirkung von den Eigentümern des Gebäudes den Einbau einer Rauchabzugseinrichtung im Treppenraum und einer Bodendichtung an der Wohnungseingangstür fordern. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz mit Beschluss vom 15.07.2019 entschieden (Az.: 3 L 602/19). (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de