Laut Immobilienexposé dürfen Pferdeboxen gebaut werden – doch es gibt gar keine Genehmigung. Hat der Verkäufer damit die Erwartungen so enttäuscht, dass der Käufer vom Vertrag zurücktreten kann? Auf Angaben im Exposé eines Grundstücks müssen sich Käufer verlassen können. Will der Verkäufer das ausschließen, muss er das eindeutig kommunizieren. Allgemeine Klauseln im Vertrag reichen dafür nicht aus. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. (…)
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de