„…Die 50. Aachener Bausachverständigentage haben den Frontalangriff des 9. Deutschen Baugerichtstags auf die gängige Praxis des Umganges mit den anerkannten Regeln der Technik aufgegriffen. Waren es am Anfang nur wenige, so wird die Kritik nun immer lauter und vernehmlicher. So richtig die Kritik ist, so falsch wäre jedoch auch eine Forderung nach einer vollständigen Abschaffung des Instituts der anerkannten Regeln der Technik.
Dabei hat die Kritik im Wesentlichen zwei Stoßrichtungen: Zum einen wird die Frage aufgeworfen, wie sinnhaft immer strengere Vorschriften in Regelwerken sind, die Mindeststandards definieren, die oftmals nicht benötigt werden, in ökologischer Hinsicht deshalb problematisch sind und Bauen unnötig verteuern. Zum anderen geht es um den Umgang der Rechtsprechung mit technischen Regelwerken wie die der DIN-Normen. So soll widerleglich vermutet werden, dass diese Regelwerke die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben.
Diese Vermutungswirkung ist im Zivilrecht auch deshalb von so zentraler und großer Bedeutung, da die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik auch ohne gesetzliche Erwähnung Gegenstand des allgemeinen Mangelbegriffs sein soll…“
Quelle und Volltext: bausv.de