Augsburg: „…Der schalldämmende Randdämmstreifen mit angeklebter Folie ist an alle Wände und sonstige aufsteigende Bauteile, wie z. B. Rohrleitungen, Türzargen etc. anzuordnen. Der Randdämmstreifen muss vom tragenden Untergrund bis zur Oberkante des Belages reichen und sollte mind. 10 mm dick sein. Der Randdämmstreifen darf erst nach Fertigstellung des Bodenbelages entfernt bzw. abgeschnitten werden, somit werden Schallbrücken durch Mörtelreste etc. vermieden. Im Falle einer Tackeranbringung muss darauf geachtet werden, dass Tackernägel nicht im Estrichquerschnitt-Bereich eingeschlagen werden, dies kann zu Schallbrückenbildung führen…“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de

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