1. Ein Sachverständiger hat unverzüglich zu prüfen, ob der Auftrag in sein Fachgebiet fällt und ohne die Hinzuziehung weiterer Sachverständiger innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist erledigt werden kann. Er hat zudem zu prüfen, ob er über das zur Beantwortung der im Beweisbeschluss formulierten Fragen notwendige Wissen und technische Equipment verfügt.
2. Der Sachverständige verliert seinen Vergütungsanspruch, wenn er im Rahmen der Leistungserbringung grob fahrlässig oder vorsätzlich Gründe geschaffen hat, die eine der Prozessparteien zur Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit berechtigen. Leichte Fahrlässigkeit ist nicht ausreichend.
3. Hält sich der Sachverständige nicht an Anweisungen des Gerichts hält, stellt dies einen möglichen Ablehnungsgrund dar.
Quelle und Volltext: ibr-online.de