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Amtsgericht Bielefeld urteilt: Schimmel im Kinderzimmer ist Kündigungsgrund

Bielefeld : Feuchte Wände in der Wohnung sind oft schwer zu trocknen. Wächst dort Schimmel, kann dies gesundheitsschädlich sein. Mieter mit Kindern müssen das nicht hinnehmen.

Schimmel im Kinderzimmer kann für Mieter ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Das geht aus einem Urteil des Amtsgericht Bielefeld hervor. Darüber berichtet die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Gibt der Vermieter an, der Schimmel sei durch den Mieter verursacht worden, muss er dies beweisen.

Gericht hält fristlose Kündigung für angemessen

Im verhandelten Fall hatten Mieter wegen Feuchtigkeit und Schimmel im Kinderzimmer fristlos gekündigt. Nach Ansicht des Gerichts zu Recht, denn die Situation sei für die Gesundheit des Kleinkinds der Familie nicht tragbar gewesen (Az.: 415 C 56/18). (…)

Quelle und Volltext: focus.de

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