Deutschland: „…Nach der grundsätzlichen Einigung auf ein überarbeitetes Heizungsgesetz feilen SPD, Grüne und FDP an den letzten Details. Eine Sonderregel beim Heizungstausch für Eigentümer, die über 80 Jahre alt sind, entfällt nun doch.
Die Ampel-Parteien haben beim geplanten Heizungsgesetz eine ursprünglich geplante Sonderregel für Über-80-Jährige gestrichen. FDP-Fraktionsvizechefin Carina Konrad sagte der Deutschen Presse-Agentur: “Die angedachte Altersgrenze von 80 Jahren wäre verfassungsrechtlich nicht tragbar.” Stattdessen werde die Bundesregierung mit einer zielgenauen Förderung und einer speziellen Sozialkomponente dafür sorgen, dass soziale Härten abgefedert werden.
Im ursprünglichen Gesetzentwurf war geplant, dass für selbstnutzende Hauseigentümer, die älter als 80 Jahre sind, bei einer nicht mehr zu reparierenden Heizung die Pflicht entfällt, eine neue Heizung mit 65 Prozent Ökostrom einzubauen. Aber nach langen Diskussionen hatte sich die Koalition aus SPD, Grünen und FDP auf deutliche Änderungen am Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz verständigt….“
Quelle und Volltext: br.de