Deutschland: „..Kür für Erben: Mit solidem Sanierungsfahrplan den Altbau zum Schmuckstück machen
Etwa jeder zweite Nachlass in Deutschland umfasst künftig eine Immobilie. Meist handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser aus den 60er-, 70er- und 80er Jahren. Deren Zustand ist oft schlecht, feuchte Wände oder eine veraltete Heizung machen Modernisierungen notwendig. Die Erblasser waren von der geltenden Sanierungspflicht ausgenommen, wenn sie die Immobilie schon vor dem Stichtag 1. Februar 2002 selbst bewohnt hatten. Neue Eigentümer, ob Erben oder Käufer, müssen den Sanierungsstau jedoch gemäß dem Gebäudeenergiegesetz beheben…“
Quelle und Volltext: bauen-wohnen-aktuell.de
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