Deutschland: „..Ein Baumangel liegt vor, wenn ein Bauwerk nicht so gebaut ist, wie vertraglich vereinbart.
Wird ein Baumangel nicht behoben, kann sich daraus ein Bauschaden entwickeln, der hohe Ausbesserungskosten verursacht.
Baumängel sind nicht immer offensichtlich und lassen sich häufig nur von einem Bausachverständigen aufdecken.
Binnen der Gewährleistungsfrist muss der Baudienstleister Baumängel auf eigene Kosten nachbessern. Anschließend haftet der Bauherr.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Bauabnahme und beträgt je nach Vertragsart 2 bis 5 Jahre.
Ein Anwalt für Baurecht kann den Bauvertrag prüfen, die Bauabnahme begleiten und vor Ablauf der Gewährleistung feststellen, ob Baumängel vorliegen.
Mit einer Mängelrüge können Bauherren Mängel am Bau reklamieren, Nachbesserung einfordern und sich Entschädigungen sichern.
Der beste Schutz vor Baumängeln, hohen Kosten und Ärger ist die Investition in einen Bausachverständigen.
Ein Anwalt für Baurecht kann Ihr Bau-Projekt begleiten und es von der Planungsphase bis zur Bauabnahme absichern: Er kann auch verdeckte Baumängel frühzeitig erkennen und den Bauträger zur Nachbesserung verpflichten…“
Quelle und Volltext: advocado.de
