„…Die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) festgelegt. Sie hängt ab vom Zeitpunkt der Installation der Solarstrom-Anlage und wird ab da gleichbleibend für 20 Jahre vom Gesetzgeber garantiert, so dass Eigentümer sicher kalkulieren können. Tipps und Details zum Thema Photovoltaik, Einspeisevergütung und Degression.
Ein Beispiel, wie die Einspeisevergütung funktioniert: Wer im August 2024 eine kleine Photovoltaik-Anlage (bis zu 10 kWp Leistung) auf dem Dach seines Hauses installiert, erhält pro eingespeister Kilowattstunde (kWh) eine Einspeisevergütung von 8,03 Cent von seinem lokalen Netzbetreiber. Dieser Wert gilt dann für die nächsten 20 Jahre….“
Quelle und Volltext: energie-fachberater.de