Augsburg: „…Die Stadt Augsburg will vermeiden, dass Wohnraum nur vorübergehend an Feriengäste oder Monteure vermietet wird. Doch ein Urteil macht die Sache nun schwieriger.
Vor knapp zwei Jahren stellte der Wohnungsausschuss des Stadtrats die Weichen für eine sogenannte Zweckentfremdungssatzung. Damit soll verhindert werden, dass Wohnungen in Augsburg künftig anders als zum ständigen Wohnen genutzt werden – sei es als Ferienwohnungen, die über Plattformen wie Airbnb angeboten werden, sowie als Monteurswohnungen oder Büros. Während der Mieterverein dieses Instrument seit langem fordert, sieht der Eigentümerverband Haus und Grund durch eine derartige Satzung das Grundrecht der Eigentumsfreiheit eingeschränkt.
Gesetzlich ist eine Zweckentfremdungssatzung in Städten mit einer angespannten Wohnungssituation möglich. Auch in Augsburg laufen seit dem Beschluss im Herbst 2020 die Vorbereitungen….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de