München: „…Mit der Grundsteuerreform kommen ab 2025 Neuerungen auf Haus- und Grundstücksbesitzer in Deutschland zu. Dazu gehört auch die neue Grundsteuer C, die ab Jahresbeginn gilt und rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland betrifft. Sie dürfte bereits für Diskussionen und Unruhe unter Eigentümern gesorgt haben.
Denn die Bundesregierung schloss es lange aus, Bürgern die Möglichkeit zu lassen, auf dem Rechtsweg gegen die Steuer vorzugehen, sollte sie zu hoch bemessen sein. Nun aber gibt es Hoffnung: Denn der Bundesfinanzhof hat eine Möglichkeit für Bürger eröffnet, gegen unrechtmäßig überhöhte Grundsteuerwerte vorzugehen. Dafür braucht es allerdings einen besonderen Nachweis. Worum aber handelt es sich dabei genau und wie können Betroffene ihn erbringen….“
Quelle und Volltext: merkur.de