Deutschland: „…Die aktuelle Covid-19-Pandemie macht es erforderlich, zahlreiche rechtliche Regelungen in Deutschland kurzfristig zu ändern oder aufzuheben. Anpassungsbedarf wurde auch im Bereich des öffentlichen Rechts identifiziert. Die staatlichen Behörden sollen die erforderlichen Schutzmaßnahmen zügig durchsetzen können, um die Auswirkungen der Pandemie in Deutschland zumindest im Ansatz kontrollieren zu können. Die dafür kurzfristig erfolgten rechtlichen Änderungen machen selbst vor dem Planungsrecht nicht halt.
Durch Artikel 6 des „Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom 27.03.2020 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates Änderungen des BauGB beschlossen. Der Bundestag hatte das Gesetz am 25.03.2020 beschlossen, der Bundesrat am 27.03.2020 zugestimmt. Das Gesetz ist noch am selben Tag im Bundesgesetzblatt (BGBl I, 587) verkündet worden und am Tag nach der Verkündung, also am 28.03.2020, in Kraft getreten.
Im folgenden Beitrag werden die Änderungen des BauGB vorgestellt….“
Quelle und Volltext: juiris.de