„…Ab dem kommenden Jahr müssen sich diejenigen, die mit einem Kaminofen heizen, umstellen. Ab 2025 treten die Fristen des geltenden Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) in Kraft. Die Anlagen dürfen dann bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten.
Bisher eingebaute Kamin- und Holzöfen dürfen ab 2025 nur noch 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas ausstoßen. Die niedrigeren Grenzwerte sollen die Luft sauberer machen. Werden die Grenzwerte überschritten, muss bis zum 31. Dezember 2024 nachgerüstet werden. Ist wiederum eine Nachrüstung auf diese Werte technisch nicht möglich, muss der Ofen spätestens zum gleichen Zeitpunkt außer Betrieb genommen werden.
Betroffen sind in erster Linie alle kleineren und mittleren Feuerungsanlagen – also Kamine, Pelletöfen, Kachelöfen und Koksöfen –, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 errichtet wurden….“
Quelle und Volltext: focus.de