„…Am 11. Juli 2024 hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) erste Vorschläge zur zivilrechtlichen Flankierung des Gebäudetyp-E mitgeteilt. Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll einfaches und innovatives Bauen in Deutschland erleichtert werden.
Die gegenwärtigen Rahmenbedingungen im Bauwesen in Deutschland sind durch eine hohe Komplexität und signifikante Kostenintensität gekennzeichnet. Dies ist auch auf das geltende Bauvertragsrecht zurückzuführen. Dies führt dazu, dass Neubauten oft sehr hohen Standards genügen müssen. Das Gesetz zielt darauf ab, die Einhaltung von Standards beim Neubau zu vereinfachen, sofern diese für die Wohnsicherheit nicht erforderlich sind. Dadurch soll der Neubau von Wohnungen bezahlbarer werden. Dies gilt entsprechend für den Um- und Ausbau sowie die Instandsetzung von Bestandsbauwerken. Mit dem Gebäudetyp E soll mehr Rechtssicherheit für mehr Wahlfreiheit geschaffen werden….“
Quelle und Volltext: baulinks.de