„…Die Bauministerkonferenz hat Anfang Juli eine geänderte Fassung der Musterbauordnung (MBO) auf Ihrer Website www.bauministerkonferenz.de bekanntgemacht. Die Fassung, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 23./24. November 2023, ist auch auf der Website des DIBt verfügbar.
Eine wesentliche Änderung betrifft die Windenergieanlagen (WEA). WEA und Teile von WEA, die nach der europäischen Maschinenrichtlinie CE-gekennzeichnet sind, werden aus dem Geltungsbereich der Musterbauordnung ausgenommen (MBO § 1 – Anwendungsbereich).
Zudem enthält die neue Fassung Erleichterungen zur Schaffung neuen Wohnraums. So entfallen bestimmte Regelungen zu Abstandsflächen, zum Brandschutz und zu Stellflächen, wenn in Bestandsgebäuden zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird, etwa durch Dachaufstockungen oder durch Umwandlung von z. B. Büroflächen (MBO § 30 – Brandwände, § 48 – Wohnungen, § 49 – Stellplätze)….“
Quelle und Volltext: dibt.de