„….Der Bayerische Landtag hat am 02.12.2020 das Gesetz zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus (GVBl. Nr. 31/2020 S. 663 ff.) – kurz BayBO Novelle – beschlossen. Es trat am 01.02.2021 in Kraft, die neu gestaltete Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von Satzungen, die ein abweichendes Maß der Tiefe der Abstandsfläche regeln – neuer Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 BayBO (vgl. hierzu B. XV. 5.) – trat bereits am 15.01.2021 in Kraft.
Im Folgenden sollen die wesentlichen Änderungen im Bauordnungsrecht durch die BayBO Novelle dargestellt werden. Das Änderungsgesetz sieht auch Änderungen in anderen Gesetzen und Rechtsverordnungen vor. Dabei handelt es sich aber ausschließlich um redaktionelle Folgeänderungen oder Berichtigungen….“
Quelle und Volltext: juris.de